Welchen Handlungsspielraum haben Kommunen?
In dem von Bund und Ländern vorgegebenen rechtlichen Rahmen haben die Kommunen das Recht auf Selbstverwaltung. Das ist im Artikel 28 des Grundgesetzes festgelegt.
Kommunen haben verschiedene Aufgaben, bei denen sie unterschiedliche Handlungsspielräume haben. Am größten sind die Gestaltungsmöglichkeiten bei den freiwilligen Aufgaben der Kommune. Dazu gehört zum Beispiel der Betrieb von Schwimmbädern oder Büchereien.
Eingeschränkter ist ihr Spielraum bei sogenannten "pflichtigen" Selbstverwaltungsaufgaben, zu denen unter anderem die Abfallbeseitigung und Kindertagesstätten gehören. Und sehr gering wiederum sind die Gestaltungsmöglichkeiten bei Auftragsangelegenheiten. Zu diesem Bereich zählen zum Beispiel Kraftfahrzeugzulassung und Gewerbeaufsicht.
Die Arbeitsteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen folgt dem Subsidiaritätsprinzip. Es besagt, dass immer die niedrigst mögliche staatliche Ebene eine Aufgabe erledigen soll. Umstritten ist aber, ob durch die von EU, Bund und Land geprägten Rahmenbedingungen den Kommunen zu wenig Gestaltungsmöglichkeiten lassen. Dabei geht es auch um die Frage, ob die finanziellen Ressourcen der Kommunen ausreichen, damit sie all ihre Aufgaben gut erledigen kann.