Welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen Hatespeech zur Wehr zu setzen? Jede Menge! Nicht nur Betroffene, sondern wir alle können aktiv werden und digitale Zivilcourage zeigen.
Wenn Hasskommentare gegen einen persönlich gerichtet werden, sollte man auf jeden Fall aktiv werden.
Im ersten Schritt kann man Hatespeech-Kommentare im jeweiligen sozialen Netzwerk melden. Facebook und andere Anbieter haben dazu entsprechende Funktionen. Dort kann man in der Regel angeben, worum es geht, und den Netzwerk-Anbieter dazu auffordern, den Kommentar zu löschen.
Wer Hasskommentare verfasst, kann häufig sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich belangt werden. Gerade bei extremen Hatespeech-Kommentaren – zum Beispiel bei Volksverhetzung – sollte eine Strafanzeige erwogen werden. In diesen Fällen sollte man die Äußerungen nicht direkt löschen, sondern anzeigen und möglichst Beweise für die Strafverfolgung sichern. Das können zum Beispiel Screenshots sein (Speichern des Bildschirminhalts).
Viele Hasskommentare werden mit realen Namen und Wohnort veröffentlicht. Mit diesen Informationen kann man sich an die Polizei und die Staatsanwaltschaft wenden. In NRW ist die Ansprechstelle Cybercrime bei der Staatsanwaltschaft Köln zuständig, die die Strafverfolgung übernimmt. Dort werden auch Tipps gegeben, wie die Beweise erstellt werden können. Alternativ können Hasskommentare auch beim Demokratiezentrum Baden-Württemberg online gemeldet werden (zur Website von „respect! – Die Meldestelle für Hetze im Netz“).
Auch bei anonymen Kommentaren ist oftmals eine Identifizierung im Nachhinein möglich. Die Behörden können die Verfasserinnen und Verfasser zum Beispiel mithilfe von Daten wie der IP-Adresse ermitteln. Das ist die Internet-Adresse des Handys oder Computers, mit dem der Kommentar abgeschickt wurde. Auch Fotos in sozialen Netzwerken können zur Identifizierung verwendet werden.
Betroffene können sich auch an HateAid, eine Beratungsstelle speziell für Betroffene digitaler Gewalt, wenden. Dort werden sie zum Umgang mit Hatespeech und einem möglichen rechtlichen Vorgehen indiviudell beraten.
Gegen Hatespeech kann man online und offline aktiv werden. Wer kann was tun?
Wir alle: Grundsätzlich ist es wichtig, selbst auf einen fairen Umgangston zu achten und die Netiquette einzuhalten – die grundlegenden Verhaltensregeln im Netz.
Nutzerinnen und Nutzer, die Hasskommentare sehen: Wenn man mit Hatespeech konfrontiert wird, sollte man Position beziehen und darauf hinweisen, warum der jeweilige Beitrag die Rechte anderer verletzt – zum Beispiel, wenn man ihn für rassistisch hält. So kann man mit Worten Widerstand leisten. Zudem ist es möglich, Beiträge bei den Plattform-Anbietern zu melden. Bei extremen Fällen wie Volksverhetzung kann es sich anbieten, Anzeige zu erstatten.
Betroffene: Wenn man unsicher ist oder selbst angefeindet wird, sollte man sich Hilfe holen.
Teilnehmende von Online-Diskussionen: Wer an Diskussionen mitwirkt, kann sich dabei aktiv für eine faire und konstruktive Diskussionskultur einsetzen. Dazu kann gehören, einseitigen Kommentaren gegenüber kritisch zu sein und Aussagen genau zu prüfen.
Moderatorinnen oder Moderatoren: In dieser Rolle sollte man Beleidigungen und Bedrohungen löschen, Hasskommentare den Seitenbetreibenden melden und in Fällen, die strafrechtlich relevant sind, Kommentare bei den Behörden anzeigen.
In unserer Sammlung guter Beispiele stellen wir Ihnen Projekte gegen Hatespeech vor. Sie bieten vertiefende Informationen, konkrete Tipps und Memes für Online-Diskussionen, Materialien für die Bildung oder Fortbildungen und Workshops.
Wer aktiv für ein respektvolles Miteinander im Netz eintreten und digitale Zivilcourage zeigen will, sollte grundsätzlich auch selbst respektvoll handeln. Auch, wenn das angesichts von Hassbotschaften und hitzigen Diskussionen manchmal schwerfällt.
Zur Demokratie gehört auch, Meinungsverschiedenheiten anzuerkennen.
Das bedeutet jedoch nicht, jede Äußerung hinzunehmen. Rechtsverletzungen sollten klar benannt werden. Und wenn der oder die Angesprochene in der Diskussion Regeln verletzt, muss man nicht um jeden Preis weiterdiskutieren. Unter Umständen ist es ratsam, Hasskommentare stattdessen zu melden.
Die Initiative Radikale Höflichkeit, die sich vor allem mit Rechtspopulismus auseinandersetzt, hat Tipps, wie man in hitzigen Diskussionen einen klaren Kopf bewahren kann. Dazu gehört unter anderem:
- bei Provokationen ruhig bleiben,
- Nachfragen, um das Gegenüber besser zu verstehen, Gemeinsamkeiten zu entdecken und Widersprüche aufzuzeigen,
- den eigenen Standpunkt begründen,
- von der Gegenseite Begründungen einfordern,
- aktiv das Thema setzen, statt nur zu reagieren.
Die Initiative bietet auch Argumentationstechniken für den Umgang mit rechtspopulistischen Parolen und Forderungen an (zu den Gesprächstipps und Argumentationsleitfäden auf kleinerfuenf.de).
Im Fall von rassistischen oder ausländerfeindlichen Aussagen rät die Initiative, sich auf das Grundgesetz zu beziehen und zu betonen, dass man für die Rechte aller Menschen gleichermaßen eintritt.
Praktische Tipps und Beispiele für gute Konter bietet auch das Projekt No Hate Speech: Gegen Provokationen und Gepöbel kann zum Beispiel Humor helfen, so die Initiative. In ihrer Sammlung finden sich Kommentare wie „Danke für deinen schönen Hasskommentar. Ich werde ihn mir auf ein Kissen sticken.“ sowie zahlreiche witzige GIFs für verschiedenste Situationen.
Auf unseren Social Media-Kanälen auf Facebook und Instagram gelten bestimmte Regeln – unsere Netiquette. Diese Regeln sollen ein gutes Miteinander sicherstellen und richten sich auch gegen Hatespeech.
Wir akzeptieren keine diskriminierenden oder beleidigenden Kommentare über andere Nutzerinnen und Nutzer sowie Gruppen. Darunter fallen zum Beispiel Diskriminierungen aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Alter, Einkommen, Religion oder sexueller Orientierung. Kommentare dieser Art werden von der Redaktion zeitnah entfernt. Die Verfasserin oder der Verfasser werden dem jeweiligen Netzwerk-Anbieter gemeldet.
Wir akzeptieren ebenfalls keine pornographischen, verleumderischen, gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen und andere strafrechtlich relevanten Kommentare oder Verlinkungen zu Websites, die Inhalte dieser Art enthalten. Auch hier behalten wir uns eine Moderation, Löschung und Meldung der Beiträge und Nutzer vor. Strafrechtlich relevante Äußerungen gibt die Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen außerdem an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiter.