Die Spielregeln – oder: Wer darf was?
Die Aufgabenverteilung im deutschen Föderalismus scheint klar: Bund und Länder legen weitestgehend die Rahmenbedingungen für die Verwaltung fest und verteilen einen großen Teil des Steuergeldes. Die Umsetzung – in der Fachsprache: „der Verwaltungsvollzug“ – findet dann auf der kommunalen Ebene statt. Bemerkenswert dabei: Etwa zwei Drittel aller staatlichen Investitionen werden von den Kommunen getätigt, und 75 bis 90 Prozent der Bundesgesetze werden dort umgesetzt.
Vieles davon wird aber auch zusätzlich noch durch Regelungen der Europäischen Union geprägt. Denn auch die müssen in Deutschland angewendet werden und spielen im Alltag eine große Rolle. Ein Beispiel dafür: die 1999 von der EU verabschiedete Feinstaubrichtlinie. Sie hat dazu geführt, dass viele Großstädte in Deutschland aufgrund der hohen Luftverschmutzung Umweltzonen einrichten mussten.
Ein weiteres Beispiel: Die flächendeckende Einführung des kommunalen Wahlrechtes für EU-Bürgerinnen und -Bürger Mitte der 1990er Jahre - eine unmittelbare Folge des Vertrags von Maastricht aus dem Jahr 1992.