Bürgermeisteramt und Rat
Die Machtverhältnisse in der Kommunalpolitik in Nordrhein-Westfalen haben sich in den vergangenen Jahrzehnten zugunsten der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister verschoben. Sie sind heute die Galionsfiguren der kommunalen Selbstverwaltung. Ihre Position wurde durch die Zusammenführung von Aufgaben aufgewertet. Zum Amt gehören sowohl die Verwaltungsleitung als auch der Ratsvorsitz. Mitte der 1990er Jahre wurde in NRW die Direktwahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister eingeführt.
Neben der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister an der Spitze der Verwaltung gibt es je nach Größe der Kommunen mehrere Beigeordnete, die als Vertretung der Bürgermeisterin beziehungsweise des Bürgermeisters für Geschäftsbereiche der Verwaltung zuständig sind. Das sind zum Beispiel Kämmerei, Baudezernat oder Soziales. Die Bürgermeisterin beziehungsweise der Bürgermeister kann den Beigeordneten Weisungen erteilen, in der Regel leiten sie ihre Bereiche aber selbstständig.