Kommunalwahlen 2020

Zwei Kommunalwahltermine 2014 und 2015 - ein Termin 2020

2011 hatte der Landtag mit Mehrheit von SPD und Grünen beschlossen: Bürgermeister- und Ratswahlen bzw. Landrats- und Kreistagswahlen sollen so schnell wie möglich wieder am gleichen Termin stattfinden. 2020 ist das deshalb im Unterschied zu den Wahlen 2014/2015 wieder der Fall.

Was war passiert?

Für die Kommunalwahlen 2009 hatte der Landtag - damals mit Mehrheit von CDU und FDP - eine Entkoppelung der Wahlen beschlossen. Durch eine Verlängerung der Amtszeit von fünf auf sechs Jahre bei der Bürgermeister- und Landratswahl wurde das möglich.

Ziel der Entkoppelung war die Aufwertung des Bürgermeister- und Landratsamts - und eine erhöhte Bürgerbeteiligung durch die separaten Wahlen. Anschließend wurde aber befürchtet, dass die vielen Einzelwahlen zur Wahlmüdigkeit und damit letztendlich doch zu geringerer Beteiligung führen könnten.

Welche Spitzenämter wurden 2014 Vorzeitig Vergeben?

Die 2009 besetzten Bürgermeister- und Landratsposten hatten eine Amtszeit von sechs Jahren, also bis 2015. Damit aber schon 2014 Bürgermeister und Landräte auch gemeinsam mit dem Rat bzw. Kreistag gewählt werden konnten, wurde den Amtsinhabern angeboten, ihre seit 2009 laufende Amtszeit um ein Jahr zu verkürzen. Der Gesetzgeber konnte und wollte sie nicht dazu zwingen, schließlich waren sie ja für die kompletten sechs Jahre vom Volk gewählt. Die Volkssouveränität sollte nicht angetastet werden. Ebenso wollte man die verzichtenden Bürgermeister nicht wirtschaftlich schlechter stellen. Deshalb wurde das fehlende Jahr auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet.

Wie viele stellten sich vorzeitig zur Wahl?

Insgesamt sind 54,6% der Bürgermeister (203) und 46,1% der Landräte (18), die 2009 gewählt worden waren, im Mai 2014 vorzeitig zur Wahl angetreten. Die verbleibenden Posten wurden am 13. September 2015 neu vergeben. 2020 finden jetzt alle Wahlen wieder gemeinsam statt.

Was Waren die Gründe für oder gegen eine vorzeitige Wahl?

Der WDR befragte im November 2013 Bürgermeister und Landräte nach ihren Gründen für oder gegen eine Verkürzung ihrer Amtszeit:

  • Ein Teil der Bürgermeister, die verkürzt haben, betonte die Verbindung zu „ihrer“ Partei und äußerte die Absicht, ihre Partei auch bei der Ratswahl zu unterstützen. Andere betonten die in der Gemeindeordnung in NRW angelegte Verbindung zwischen Rat und Bürgermeister („Verantwortungsgemeinschaft“) und befürworteten deshalb die gemeinsame Wahl.
     
  • Bürgermeister und Landräte, die sich gegen eine Verkürzung ihrer Amtszeit ausgesprochen haben, begründeten dies mehrheitlich damit, dass sie den Auftrag ihrer Wählerschaft volle sechs Jahre erfüllen wollten. Viele aus dieser Gruppe beabsichtigen auch, nicht mehr zur Wahl anzutreten und wollten deshalb nicht auf das letzte Jahr ihrer Amtszeit verzichten.

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