Neues 2020 und Auswirkungen durch Corona
Was ist neu bei den Kommunalwahlen 2020?
Was ist neu, was hat sich 2020 im Vergleich zu den Kommunalwahlen 2014/15 geändert?
Ruhrparlament:Die Vertreterinnen und Vertreter in der RVR-Verbandsversammlung, dem sogenannten Ruhrparlament, werden erstmals durch die Bürgerinnen und Bürger direkt gewählt. Die Wahl wird zeitgleich zu den Kommunalwahlen am 13. September 2020 durchgeführt, die betreffenden Bürgerinnen und Bürger erhalten dafür einen weiteren Stimmzettel. Mehr Informationen zu den Ruhrparlamentswahlen finden Sie hier.
Alle Wahlen zusammen:Nachdem die letzten Kommunalwahlen in NRW auf die Jahre 2014 (Gemeinderäte, Bezirksvertretungen, Kreistage und etwa Hälfte der Bürgermeister- und Landratsämter) und 2015 (restliche Bürgermeister- und Landratsämter) aufgeteilt waren, finden 2020 wieder alle Wahlen zeitgleich statt. Auch die Legislaturperioden für alle Funktionen werden wieder einheitlich fünf Jahre betragen. Weitergehende Informationen zu der Zusammenlegung der Wahltermine finden Sie hier.
Integrationsratswahl: Diese findet 2020 ebenfalls erstmals zeitgleich mit allen Kommunalwahlen statt (2014 fand sie zusammen mit den Wahlen zu Gemeinderäten, Bezirksvertretungen und Kreistagen statt). Bei ihr werden die Vertreter/innen des Fachgremiums zur Gestaltung der Integrationspolitik in den Kommunen gewählt. Die betreffenden Bürgerinnen und Bürger erhalten dafür einen weiteren Stimmzettel. Mehr Informationen zu den Integrationsräten finden Sie hier.
- 2,5%-Hürde: Für die Bezirksvertretungen und für das Ruhrparlament gilt 2020 eine 2,5%-Hürde. Der Gesetzgeber hatte eine solche Hürde auch für den Einzug in die Gemeinderäte und Kreistage vorgesehen, für diese Gremien wurde sie aber vom Verfassungsgerichtshof im November 2017 als Verstoß gegen die Wahlrechtsgleichheit eingestuft. Mehr Infos zum Urteil finden Sie hier.
- Stichwahlen: Hier hat sich gegenüber den letzten Wahlen nichts geändert, die Stichwahlen für die Bürgermeister/innen und Landrät/innen finden nach wie vor statt. Der Gesetzgeber hatte allerdings eine Abschaffung vorgesehen, die aber vom Verfassungsgerichtshof im Dezember 2019 als nicht zulässig eingestuft wurde. Mehr Infos zu diesem Urteil hier.
Welche Auswirkungen hat die Corona-Pandemie auf die Kommunalwahlen 2020?
Die Corona-Krise hat auch Auswirkungen auf die Vorbereitung der Kommunalwahlen 2020 in NRW. Die Corona-bedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens beeinflussen die Aufstellungsversammlungen und die Sammlung von Unterstützerunterschriften für die Kommunalwahlen in NRW 2020.
- Für die Aufstellung der Bewerber/innen der Parteien und Wählergruppen müssen Aufstellungsversammlungen durchgeführt werden. Die gesetzliche Vorschrift zur Durchführung der Aufstellungsversammlungen bleibt bestehen.
- Parteien und Wählervereinigungen, die für das Antreten bei den Kommunalwahlen 2020 Unterstützerunterschriften sammeln müssen, dürfen diese auch als gescannte Dokumente übermitteln. Ansonsten bleiben die Vorgaben in diesem Bereich bestehen.
Detaillierte Informationen zu den Auswirkungen durch Corona in den Erlassen des Landeswahlleiters vom 19.03.2020 (PDF, 145kb) und vom 20.05.2020 (PDF, 513kb).