Intro: Vielfalt des Engagements
Gesellschaftliches Engagement ist vielfältig! Hier stellen wir verschiedene Formen vor. Die Liste ist bei weitem nicht vollständig, sondern soll einen Eindruck davon vermitteln, was möglich ist. Im Mittelpunkt stehen Formen des bürgerschaftlichen Engagements, bei denen es um politische Partizipation geht.
Freiwilliges Engagement beinhaltet ein sehr breites Spektrum und kann die unterschiedlichsten Formen annehmen: Ob in der freiwilligen Feuerwehr, im Sportverein, der Nachbarschaftshilfe, in der Jugendarbeit, im Kulturbereich oder im Umwelt- und Klimaschutz.
Linktipp: Engagiert in NRW
Einen umfassenden Überblick das Spektrum der Möglichkeiten in NRW bietet das Portal „Engagiert in NRW“. Lassen Sie sich inspirieren!
Menschen, die sich engagieren, tun dies oftmals gemeinsam mit einer Gruppe. Sie sind zum Beispiel in einem Verein aktiv, Mitglied einer Gewerkschaft oder Teil einer sogenannten sozialen Bewegung.
Als Gruppe ist es leichter, etwas zu erreichen und Einfluss zu nehmen. Einzelne Menschen haben es in der Regel schwer, wenn sie versuchen, ihre Anliegen vorzutragen und sich durchzusetzen. Zudem macht das Engagement mehr Spaß, wenn man sich mit gleichgesinnten Menschen austauschen und neue Ideen entwickeln kann.
Formen des Engagements im Überblick
Bewegungen
Bürgerinitiativen
NGOs
Online-Beteiligung
Parteipolitisches Engagement
Sachkundige Bürger:innen
Petitionen
Vereine
Bewegungen
Beispiele: Anti-Atom-Bewegung, Friedensbewegung, Occupy, Fridays for Future
Organisation: Dezentral, oft ohne formale Mitgliedschaft oder Entscheidungsverfahren
Wissenswert: Manchmal entwickeln sich aus sozialen Bewegungen mit der Zeit formale Formen von Engagement, wie zum Beispiel Vereine oder Parteien. Ein Beispiel dafür sind Bündnis90/Die Grünen.
Nicht alle Interessengruppen sind formal organisiert wie zum Beispiel Vereine oder Gewerkschaften. Viele Menschen engagieren sich auch in sogenannten (neuen) sozialen Bewegungen.
Solche Bewegungen sind in Deutschland vor allem seit den 1980er-Jahren entstanden. Sie reichen von der Anti-Atom-Bewegung über die Friedensbewegung bis hin zu Occupy und Umweltbewegungen wie Fridays for Future.
Clip: "Klima – damit kann man nicht verhandeln."
Helene und Jakob sprechen über die Zukunft auf unserem Planeten. Helene studiert regenerative Energien, Jakob Betriebs-wirtschaftslehre. Kennengelernt haben sie sich in der Bewegung "Students for future". Jakob versteht seine Aktivität in der Bewegung als Notwehr. Er sieht aber auch Chancen, die Welt zum positiven zu wandeln.
Am Anfang einer sozialen Bewegung steht zunächst ein konkreter Missstand, oft an einem bestimmten Ort. Lokale Gruppen, die häufig unmittelbar selbst betroffen sind, protestieren dagegen. Wenn es dabei um Interessen geht, die auch andere teilen, kann sich eine soziale Bewegung entwickeln. Dann vernetzen sich unterschiedliche lokale Gruppen und erreichen schließlich mit ihren Aktionen das öffentliche Bewusstsein. Unter Umständen gelingt es ihnen dann, politische Entscheidungen zu beeinflussen.
Ein wesentliches Merkmal sozialer Bewegungen sind ihre organisatorische Vielfalt und ihr dezentraler Charakter. Meist ist nicht klar geregelt, wer die Bewegung öffentlich repräsentiert. Es gibt keine formellen Entscheidungsverfahren oder offizielle Mitgliedschaft. Gleichzeitig ist die informelle Vernetzung der Gruppen auf lokaler Ebene stark ausgeprägt.
Soziale Bewegungen haben in einzelnen Politikfeldern großen Einfluss ausgeübt, zum Beispiel in der Umweltpolitik und in der Frauenpolitik. Auch die politische Kultur in diesen Bereichen wurde durch sie beeinflusst. Soziale Bewegungen haben zu einer liberaleren Gesellschaft und mehr Toleranz beigetragen.
Lesetipps
Neue soziale Bewegungen. Von Dieter Rucht. In: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, herausgegeben von Uwe Andersen und Wichard Woyke
zum Handwörterbuch des politischen Systems
Wegweiser Bürgergesellschaft: Soziale Bewegung
zur Website www.buergergesellschaft.de
Soziale Bewegungen und politischer Wandel. Von Felix Kolb
zur PDF-Datei (1,4 MB) auf der Website www.bewegungsstiftung.de
Bürgerinitiativen
Beispiele: Bürgerinitiative "Glasfaser für Grefrath", Initiative "Pro Radschnellweg Aachen", Nachbarschafts-Initiativen zur Unterstützung von Geflüchteten wie z. B. "Willkommen in Ehrenfeld" in Köln
Organisation: Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, um die gemeinsamen Interessen zu vertreten
Wissenswert: Leisten häufig praktische Hilfe oder organisieren Selbsthilfe, sind gleichzeitig oft politisch aktiv – zum Beispiel mit Unterschriften-Aktionen, Demonstrationen oder Petitionen.
Bürgerinitiativen entstehen, wenn sich Bürgerinnen und Bürger mit ähnlichen Interessen zusammenschließen, um gemeinsam ihre Interessen zu vertreten. Anlass sind dabei meist ganz konkrete Anliegen vor Ort. Es kann um politische, soziale oder ökologische Themen gehen.
Anlass für das Entstehen einer Bürgerinitiative kann eine gemeinsame Idee für ein Vorhaben sein, zum Beispiel der Bau eines neuen Spielplatzes. Andere Initiativen entstehen, wenn sich Menschen durch Missstände betroffen fühlen oder auf Probleme aufmerksam machen wollen. Zum Beispiel eine Initiative gegen den Bau einer neuen Flughafenlandebahn oder gegen Windräder in Ortsnähe.
Bürgerinitiativen organisieren häufig konkrete Aktionen, zum Beispiel als praktische Selbsthilfe oder Unterstützung für andere. Oft versuchen sie aber gleichzeitig, Einfluss auf die Politik zu nehmen. Denkbar ist eine Bürgerinitiative, die Asylsuchenden in ihrer Stadt direkt hilft und sich gleichzeitig gegenüber dem Stadtrat für deren Interessen einsetzt, zum Beispiel, um eine angemessene Unterbringung zu erreichen. Häufig sammeln Bürgerinitiativen Unterschriften oder organisieren Demonstrationen oder Petitionen.
Animationsfilm: "Was ist eine Bürgerinitiative?"
Unser Clip stellt in unter einer Minute die wichtigsten Merkmale einer Bürgerinitiative vor.
Der Clip ist Teil der Reihe "Kommunalpolitik kurz erklärt", die verschiedene kommunale Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger erläutert.
Lesetipps
Bürgerinitiativen. Von Bernd Guggenberger. In: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, herausgegeben von Uwe Andersen und Wichard Woyke
zum Handwörterbuch des politischen Systems
Bürgerinitiative. Lexikon-Artikel bei mitmischen.de – Portal des Deutschen Bundestags
zum Lexikon-Artikel auf mitmischen.de
NGOs
Beispiele: Amnesty International, Ärzte ohne Grenzen, WWF
Organisation: Meistens eingetragene Vereine oder Stiftungen
Wissenswert: NGOs suchen in der Regel Unterstützung. Wer sich engagieren möchte, kann konkrete Projekte unterstützen oder bei Kampagnen und beim Sammeln von Spenden helfen.
Nicht-Regierungs-Organisationen (auch kurz NGOs, für englisch: Non-Governmental Organizations) setzen sich zwar für öffentliche Belange wie Menschrechte oder Umweltschutz ein, sind aber keine staatlichen Einrichtungen, sondern private Organisationen. Beispiele sind Amnesty International, Ärzte ohne Grenzen oder der WWF. In Deutschland sind NGOs oft als eingetragene Vereine oder als Stiftungen organisiert.
Wer sich engagieren möchte, kann bei vielen NGOs mitarbeiten. Diese werben in der Regel um Unterstützung. Interessierte können oft an Veranstaltungen zum Kennenlernen der Organisation teilnehmen, zum Beispiel an offenen Sitzungen, Diskussionsrunden oder Stammtischen. Große NGOs haben an vielen Orten lokale Gruppen. Am besten informieren Sie sich darüber auf der jeweiligen Homepage oder direkt bei der Ortsgruppe.
Die konkrete Arbeit der NGOs hängt stark vom jeweiligen Themenbereich ab. Bei Naturschutzorganisationen zum Beispiel können sich Freiwillige oft an Projekten beteiligen. Meistens ist auch die Mitarbeit bei Kampagnen möglich oder Unterstützung beim Sammeln von Spenden.
Lesetipps
Zahlen und Fakten: NGOs – Nicht-Regierungsorganisationen
zum Beitrag bei der Bundeszentrale für politische Bildung
NGO: Nichtstaatliche Organisationen. Lexikon der Nachhaltigkeit
zum Beitrag im Lexikon der Nachhaltigkeit
Online-Beteiligung
Beispiele: Bürgerbeteiligung von Kommunen zu großen Bauvorhaben oder zur ÖPNV-Versorgung. Weitere Beispiele im Ratgeber Online-Bürgerbeteiligung
Organisation: Über spezielle Internet-Plattformen
Wissenswert: Auch für Menschen geeignet, die für ein regelmäßiges Engagement keine Zeit haben.
Online-Beteiligungsformate ermöglichen es einer großen Zahl von Menschen, mitzudiskutieren, ihre Meinung einzubringen oder sogar abzustimmen – unabhängig von Ort und Zeit.
Bei einem Engagement über das Internet ist der Einstieg oft niedrigschwelliger. Man kann direkt von zuhause oder sogar von unterwegs per Smartphone aktiv werden. Diese Möglichkeit ist auch für Menschen gut geeignet, die für ein regelmäßiges Engagement keine Zeit haben.
Insbesondere Kommunen führen immer wieder Beteiligungsverfahren durch, zum Beispiel bei großen Bauvorhaben. Schauen Sie doch mal auf der Website ihrer Kommune vorbei und informieren Sie sich darüber, ob diese digitale Beteiligungsformate anbietet!
Lesetipps
Digitale Jugendbeteiligung: Es muss einfach sein. Fachstelle für internationale Jugendarbeit
zum Beitrag bei der Fachstelle für internationale Jugendarbeit
In unserem Ratgeber Online-Beteiligung erfahren Sie mehr dazu, welchen Zweck Online-Bürgerbeteiligung überhaupt hat, für welche Themen sie sich eignet und welche Verfahren es gibt.
Projekt im Fokus: aula - Online-Beteiligungsformat
Wie kann das Internet die demokratische Beteiligung unterstützen? Damit beschäftigt sich das Projekt aula. Es richtet sich an Demokratiewerkstätten und andere Träger der politischen Bildung. Mithilfe einer Online-Plattform ermöglicht es die aktive Mitbestimmung im Lebensumfeld.
Parteipolitisches Engagement
Beispiele: Im Landtag von NRW vertreten sind CDU, SPD, FDP, Grüne und AfD (Stand 2021).
Organisation: Parteien sind ein im Grundgesetz vorgesehener fester Bestandteil der demokratischen Grundordnung in Deutschland.
Wissenswert: Nicht jedes Parteimitglied muss bei Wahlen kandidieren. Es gibt viele weitere Möglichkeiten, in Parteien mitzuarbeiten.
Wer sich dauerhaft politisch engagieren und seine Meinung einbringen möchte, kann darüber nachdenken, einer Partei beizutreten.
Parteien sind das Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft. Sie sind Vereinigungen von Bürgerinnen und Bürgern mit dem Ziel, gemeinsam Einfluss auf die politische Willensbildung ausüben und unmittelbar an politischen Entscheidungen mitzuwirken. Um dies zu erreichen, nehmen Parteien an Wahlen teil.
Nicht jedes Mitglied einer Partei muss auch bei Wahlen kandidieren. Es gibt viele weitere Möglichkeiten, sich in die Arbeit einer Partei einzubringen. Dazu gehören zum Beispiel das Engagement in einer Vereinigung innerhalb der Partei, in Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen oder als sogenannte sachkundige Bürgerinnen und Bürger in einem Ausschuss einer Kommune.
Wer sich in einer Partei engagiert, wird meistens zunächst auf kommunaler Ebene aktiv.
Erfahrungsbericht: "Ich kann mich mit eigenen Ideen für den Ort einsetzen“
Unser Kollege Michael, 29, ist an seinem Wohnort Mitglied einer Partei. „Ich engagiere mich für diese Partei im Stadtrat als sachkundiger Bürger im Sport- und Schulausschuss. Dabei diskutiere ich mit anderen Ausschussmitgliedern über örtliche Themen wie den Neubau einer Sportanlage oder die Einführung einer Ganztagesbetreuung für die Schülerinnen und Schüler an einer Schule. Eine Tätigkeit als sachkundiger Bürger würde ich anderen Menschen ebenfalls empfehlen, weil man sich dadurch mit eigenen Ideen für den Ort einsetzen kann.“
Lesetipps
Dossier Deutsche Demokratie: Parteien
zum Beitrag bei der Bundeszentrale für politische Bildung
Partei. Lexikon-Artikel bei mitmischen.de – Portal des Deutschen Bundestags
zum Lexikon-Artikel bei mitmischen.de
Mehr zur Bedeutung der Kommunen und der kommunalpolitischen Akteure lesen Sie auch in unserem Special Die Kommune – Hier spielt das Leben!
Petitionen
Beispiele: Petitionen an den Deutschen Bundestag oder an das Europäische Parlament
Organisation: Einzelne Personen können Anliegen in eigener Sache einreichen. Für öffentliche Petitionen müssen Unterschriften gesammelt werden.
Wissenswert: Im Bundestag wird jede eingereichte Petition in einem speziellen Ausschuss geprüft.
Eine Petition ist eine offizielle Bitte oder Beschwerde, die sich an ein Parlament oder andere staatliche Stellen richtet. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann solche Petitionen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene starten bzw. sich an die entsprechenden Verwaltungsbehörden, auch auf kommunaler Ebene, richten.
Grundsätzlich lassen sich zwei Arten von Petitionen unterscheiden: Einzelpetitionen und öffentliche Petitionen. Eine Einzelpetition kann jede Person einreichen, die der Meinung ist, dass ihr durch eine staatliche Stelle Unrecht getan wurde und die von anderen Stellen keine Rückmeldung bekommt.
Bei einer öffentlichen Petition geht es um ein Anliegen, dass die Allgemeinheit betrifft. Um eine solche Petition einzureichen, muss man zunächst Unterstützerinnen und Unterstützer gewinnen und Unterschriften sammeln. Es ist sogar möglich, auf dem Wege einer öffentlichen Petition auf Bundesebene eine Idee für ein neues Gesetz einzubringen.
Im Petitionsausschuss des Bundestags wird jede Petition geprüft – egal, wie viele unterstützende Unterschriften sie erhalten hat. Ab 50.000 Unterschriften wird die Petition im Regelfall öffentlich diskutiert.
Adressaten von Petitionen
Gerade im Fall von Einzelpetitionen können öffentliche Behörden, wie ein Schulamt oder die Ausländerbehörde, die erste Anlaufstelle für ein Anliegen sein. In fast allen Bundesländern, auch in Nordrhein-Westfalen, ist darüber hinaus in den Gemeindeordnungen die Möglichkeit festgehalten, Petitionen unmittelbar an Stellen der kommunalen Selbstverwaltung zu richten, z.B. die örtliche Bürgermeisterin oder den Landrat (zum Sachstand (PDF, 121 KB) auf der Website des Deutschen Bundestags).
In NRW können sich Bürgerinnen und Bürger an den Petitionsausschuss des Landtags wenden, wenn sie ein Anliegen vorbringen wollen – zum Beispiel, wenn sie sich von Ämtern oder Behörden ungerecht behandelt fühlen und mit ihren Eingaben dort nicht erfolgreich waren. Mehr auf der Website des Landtags NRW.
Auf Bundesebene ist der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zuständig. Petitionen können Sie direkt online einreichen. Mehr im Portal des Petitionsausschusses
(zum Portal des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag)
Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen oder andere juristische Personen in der EU können eine Petition beim Europäischen Parlament einreichen, wenn ihr Anliegen in den Politikbereich der EU fällt und sie unmittelbar betrifft. Weitere Infos gibt es auf der Website des Europäischen Parlaments.
Mit der Europäischen Bürgerinitiative haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Einfluss auf die Politik der Europäischen Union zu nehmen. Während es bei Petitionen nicht notwendigerweise um Vorschläge zu Gesetzen geht, ist die Europäische Bürgerinitiative eine Aufforderung an die Kommission, EU-Gesetze zu ändern. Wenn eine Bürgerinitiative mehr als eine Million Unterschriften sammelt, muss sich die Europäische Kommission mit dem Thema beschäftigen. Sie entscheidet darüber, was zu tun ist – und schlägt möglicherweise neue Gesetze vor. Das ist aber leichter gesagt als getan
(zum Beitrag beim Deutschlandfunk). Nur wenigen Initiativen ist es bisher gelungen, die nötige Anzahl Unterschriften zu sammeln. Mehr dazu auf der Info-Seite der EU über die Europäische Bürgerinitiative. Ein erfolgreiches Beispiel ist die europäische Bürgerinitiative "Right2Water", die einen verbesserten Zugang zu sauberem Trinkwasser forderte (zum Artikel auf tagesschau.de).
Lesetipps
Petition. Lexikon-Artikel bei mitmischen.de – Portal des Deutschen Bundestags
zum Lexikon-Artikel bei mitmischen.de
Öffentliche Petitionen. Informationen des Deutschen Bundestags
zum Beitrag auf der Internetseite des Deutschen Bundestags
Sachkundige Bürgerinnen und Bürger
Beispiele: Sachkundige Bürger:innen können in den Ausschüssen einer Kommune tätig werden, z.B. im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Organisation: Die regelmäßige Teilnahme an Ausschusssitzungen ist zentraler Bestandteil der Aufgabe
Wissenswert: Sachkundige Bürgerinnen und Bürger dürfen sogar mit über Entscheidungen des Ausschusses abstimmen
Um Entscheidungen vorzubereiten, können die Kommunen Ausschüsse bilden, die sich intensiv mit dem jeweiligen Thema auseinandersetzen. Die Zusammensetzung der Ausschüsse richtet sich nach der Sitzverteilung im Gemeinderat, die Mitglieder kommen normalerweise aus den dortigen Fraktionen.
In NRW gibt es die Möglichkeit, neben Ratsmitgliedern auch Bürgerinnen und Bürger ohne Ratsmandat in Ausschüsse zu berufen. Dies gilt nicht für den Hauptausschuss. In den Ausschüssen fungieren sie entweder als sogenannte sachkundige Bürgerinnen und Bürger mit vollem Stimmrecht oder als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner ohne Stimmberechtigung. In beiden Funktionen beraten sie die Kommunen zu den Fachthemen. Die Beschlüsse der Ausschüsse werden dem Gemeinderat vorgelegt und fließen in dessen Entscheidungen ein. Für die durch die Teilnahme an den Sitzungen entstandenen Aufwände, erhalten die Sachkundigen ein Sitzungsgeld.
Voraussetzung für diese Tätigkeit: ein Mindest-Alter von 18 Jahren und ein Wohnsitz in der Gemeinde. Sachkundige Bürgerinnen und Bürger müssen außerdem zur Kommunalwahl wahlberechtigt sein, d.h. sie müssen über die deutsche Staatsangehörigkeit oder Unionsbürgerschaft verfügen. Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner können auch Menschen ohne deutschen oder EU-Pass werden.
In der Praxis sind die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger oftmals auch Parteimitglieder.
Animationsfilm: "Was sind sachkundige Bürgerinnen und Bürger?"
Unser Clip stellt in unter einer Minute vor, was man zu sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern wissen muss und erläutert den Unterschied zu sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern.
Der Clip ist Teil der Reihe "Kommunalpolitik kurz erklärt", die verschiedene kommunale Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger erläutert.
zur Video-Reihe "Kommunalpolitik kurz erklärt"
Lesetipps
Informationen zu sachkundigen Personen auf der Website der Stadt Köln
Mehr zur Bedeutung der Kommunen und der kommunalpolitischen Akteure lesen Sie auch in unserem Special Die Kommune – Hier spielt das Leben!
Vereine
Beispiele: Deutscher Olympischer Sportbund e. V., NABU – Naturschutzbund Deutschland e. V., Deutsches Kinderhilfswerk e. V.
Organisation: Die Bedingungen für die Arbeit von sogenannten eingetragenen Vereinen (e. V.) sind gesetzlich geregelt.
Wissenswert: „Verein“ ist nicht gleich „Sportverein“ oder „Gesangsverein“. Auch bekannte NGOs wie Amnesty International sind als Vereine organisiert. Viele weitere Vereine setzen sich ebenfalls für gesellschaftliche Anliegen ein.
Wenn wir an Vereine denken, fallen uns am ehesten Dinge ein wie Sport, Kultur oder andere Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Doch Vereine engagieren sich darüber hinaus für viel mehr Themen, und oft setzen sie sich für öffentliche Belange ein. So sind zum Beispiel viele bekannte NGOs wie Amnesty International, Ärzte ohne Grenzen oder Greenpeace in Deutschland als Vereine organisiert.
Auch viele andere Vereine sind politisch aktiv und treten für bestimmte Ideen ein. Dabei stehen sie häufig mit der kommunalen Verwaltung oder mit Regierungen in Austausch. Beispiele sind Vereine, die sich für den Umweltschutz einsetzen, für Menschen in sozialer Not, für Analphabet:innen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund oder ältere Menschen. Bei all diesen Themen geht es um gesellschaftliche Anliegen. Vereine gestalten auf diese Weise unser Zusammenleben mit.
Grundsätzlich sind Vereine Organisationen, in denen sich Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen. Mit „Verein“ meinen wir in der Regel einen sogenannten eingetragenen Verein, kurz e. V. Das Besondere an eingetragenen Vereinen ist, dass viele Bedingungen ihrer Arbeit gesetzlich geregelt sind. Sogar im Grundgesetz heißt es, dass alle Deutschen das Recht haben, „Vereine und Gesellschaften zu bilden“.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch finden sich viele Bestimmungen zu ihrer Organisation. Demnach müssen Vereine unter anderem einen Vorstand und eine Satzung haben. Und sie sollen grundsätzlich demokratische Organisationen sein. „Alle Macht“ geht von den Mitgliedern aus. Sie bestimmen über die Satzung und wählen den Vorstand. Der Vorteil eingetragener Vereine ist, dass sie rechtsfähig sind. Das schützt die Mitglieder, denn sie haften auf diese Weise nicht persönlich für die Arbeit des Vereins. Vielmehr kann der Verein zum Beispiel Verträge schließen oder vor Gericht klagen.
Lesetipp
Wegweiser Bürgergesellschaft: Arbeit im Verein
zum Thema Arbeit im Verein