Kommunalwahlen 2020

Ihr Ziel - Der Gemeinderat

Sie genießen den kurzen öffentlichen Auftritt, wollen aber sonst eher im Hintergrund bleiben? Dann ist eine Kandidatur im Gemeinderat (bzw. Stadtrat) genau das richtige für Sie. Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt,
  • haben seit über drei Monaten Ihren
    Hauptwohnsitz in der Gemeinde,
  • haben die deutsche Staatsbürgerschaft, oder die eines anderen EU-Staates.

Falls Sie mit diesen drei Punkten keine Probleme haben, lassen Sie sich bei der Gemeindeverwaltung bestätigen, dass Sie für den Gemeinderat wählbar sind. Dann können Sie kandidieren.

Gemeinderat - Wie kandidieren?

Sie haben drei Möglichkeiten. Wägen Sie die Vor- und Nachteile ab und entscheiden Sie sich!

Einzelbewerbung

  • Gut! Keine Nominierungs-Konkurrenten
  • Schwierig! Wahlkampf muss selber organisiert werden und kostet eigenes Geld.

Partei

  • Gut! Parteimitglieder unterstützen Sie im Wahlkampf
  • Schwierig! Eine Menge Mitbewerberinnen und Mitbewerber, gegen die Sie sich durchsetzen müssen.

Wählergruppe

  • Gut! Mitglieder der Wählergruppen bieten Wahlkampf-Unterstützung.
  • Schwierig! Ressourcen meist geringer als bei einer Partei; auch hier viele Mitbewerberinnen und Mitbewerber um die Kandidatur.

Kandidatur als Einzelbewerber

Zwei Bedingungen trennen Sie noch von der offiziellen Kandidatur als Einzelbewerber um ein Ratsmandat:

  • Jemand muss Sie zur Wahl vorschlagen. Das können Sie auch selber machen.
  • Sie müssen Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern Ihrer Gemeinde sammeln, die Ihre Wahl unterstützen.

Hat der Wahlbezirk, in dem Sie kandidieren wollen,

  • unter 5.000 Einwohnern, brauchen Sie fünf Unterstützer,
  • zwischen 5.000 und 10.000 Einwohnern zehn, und bei
  • über 10.000 Einwohnern schon zwanzig Unterschriften.

Wenn Sie die Unterstützungs-Unterschriften gesammelt haben, können Sie sich offiziell um eine Kandidatur bewerben: Dazu schicken Sie bis zum 59. Tag vor der Wahl (16. Juli 2020) die Unterschriften sowie einen schriftlichen Wahlvorschlag zum Wahlleiter der Gemeinde - auch dafür gibt es Formulare bei der Gemeindeverwaltung.

Der Wahlvorschlag enthält: Ihren Namen, Wohnort, Geburtsdatum und -ort und ihre Staatsangehörigkeit. Außerdem müssen Sie noch zwei Vertrauenspersonen nennen, bei denen der Wahlleiter bei Problemen nachfragen kann.

Wahlchancen als Einzelbewerber/in

Ihre Wahlchancen als Einzelbewerber für den Gemeinderat verbessern sich, wenn Sie diese Kriterien erfüllen:

  • Sie haben eine anerkannte berufliche Ausbildung,
  • haben bereits Erfahrung in der kommunalen Verwaltung,
  • sind den Wählern und Wählerinnen Ihrer Gemeinde bekannt.

Je mehr Sie in diesen drei Kategorien punkten können, desto höher sind Ihre Wahlchancen. Wenn Sie Ihre Kandidatur für aussichtsreich halten, schicken Sie Ihre Unterlagen an den Wahlleiter der Gemeinde!

Kandidatur für eine Partei oder Wählergruppe

Wollen Sie für eine Partei oder Wählergruppe kandidieren, gilt erstmal: Auf zur Nominierungsversammlung. Dort wählen die Mitglieder Ihres Ortsvereines oder Ortsverbandes ihre Ratskandidatinnen und -kandidaten.

Wenn es soweit ist, fragt die Versammlungsleitung nach Vorschlägen. Grundsätzlich gilt: Jeder darf jeden vorschlagen. Oft hat die Leitung der Partei oder Wählergruppe bereits Vorschläge ausgearbeitet.

Ihre Chancen bei einer Kandidatur?

Wie groß Ihre Chancen sind, können Sie vorher abschätzen. Kommen Sie bei den drei genannten Punkten gut weg, wird man Ihnen den Sieg zutrauen:

  • Sie sind beruflich angesehen, haben vielleicht sogar schon Erfahrung in der Gemeindeverwaltung,
  • sind als aktives Mitglied Ihrer Partei oder Wählergruppe bekannt,
  • haben einen guten Ruf in der Gemeinde, man kennt Sie.

Man wird Sie als einen der Spitzenkandidaten wählen und Sie kämpfen später um einen der direkt vergebenen Ratsplätze. Außerdem gibt es noch eine Reserveliste. Je nach Wahlergebnis darf Ihre Partei mit den Kandidaten von dieser Liste einen entsprechenden Anteil von den Ratsplätzen besetzen, die nicht an die direkten Kandidaten vergeben werden.

Wie schätzen Sie Ihre Chancen ein? Direktmandat? Oder Reserveliste?

Das direkte Ratsmandat: Der Versammlungsleiter geht jeden Wahlbezirk der Gemeinde einzeln durch. Die Versammlung stimmt ab, wer im jeweiligen Bezirk direkt kandidieren wird. Die Wahl ist geheim.

Wenn Sie für einen Bezirk gewählt wurden, sind Sie Direktkandidat/in Ihrer Partei oder Wählergruppe für den Rat. Allerdings muss das Ganze noch bestätigt werden - mit dem offiziellen Wahlvorschlag. Haben Sie keine Direktkandidatur bekommen, gibt es noch die Reserveliste.

Die Reserveliste hat nichts mit ”zweiter Wahl” zu tun. Ganz im Gegenteil ist die Reserveliste das Mittel, mit dem eine Partei oder Wählergruppe sicherstellt, dass ihre besten Leute in den Rat einrücken. Für jeden Platz der Liste werden Vorschläge gemacht, und bei jedem Platz wird einzeln abgestimmt.

Auf die vorderen Plätze werden meistens die Direktkandidaten gewählt, die schon bekannt oder im Amt sind - z.B. Fraktionsvorsitzende. Je nach Wahlergebnis ziehen zusätzlich zu den Direktkandidaten Vertreter von der Liste in den Rat ein – in Reihenfolge der Listenplätze. Wenn Sie kein Direktkandidat sind, werden Sie auf einem mittleren oder hinteren Listenplatz landen.

Jetzt wird's offiziell

Egal, wo Sie stehen: Wenn Sie einen Listenplatz erobert haben, beginnt jetzt der offizielle Teil Ihrer Kandidatur.

Direktkandidaten und Reserveliste müssen vom Wahlleiter der Gemeinde geprüft werden. Dazu muss der Leiter der Nominierungsversammlung eidesstattlich versichern, dass alle Wahlgänge demokratisch abgelaufen sind sowie Ort, Zeit und die anwesenden Personen auflisten.

Sie müssen unterschreiben, dass Sie Ihrer Wahl zustimmen. Alle Wahlvorschläge - mit den vollständigen Namen der Gewählten, Geburtsdatum, -ort, Staatsangehörigkeit und Wohnort - schickt der Leiter der Versammlung bis zum 59. Tag vor der Wahl (16. Juli 2020) zum Wahlleiter der Gemeinde. Ihre Kandidatur ist damit offiziell, wenn der Wahlleiter keine Fehler findet.

Der Wahlleiter prüft!

Sobald der Wahlleiter einen Wahlvorschlag erhält, muss er ihn prüfen.Ist der Vorschlag nicht korrekt, informiert er die genannten Vertrauenspersonen. Die haben jetzt bis zum 47. Tag vor der Wahl (28. Juli 2020) Zeit, nachzubessern. Dann ist Stichtag: Der Wahlausschuss entscheidet, welche Wahlvorschläge zugelassen werden.

Spätestens am 27. Tag vor der Wahl (17. August 2020) wissen Sie dann endgültig Bescheid: der Wahlleiter gibt die zugelassenen Wahlvorschläge öffentlich bekannt. Hierfür reicht eine einfache Veröffentlichung z.B. im Gemeindeblatt. Jetzt kennen Sie auch Ihre Konkurrentinnen und Konkurrenten und können sich offiziell in den Wahlkampf stürzen.

Jede Stimme zählt!

Sie müssen um jede Stimme kämpfen, wenn Sie ein Mandat in Ihrer Gemeinde haben wollen. Den Wählerinnen und Wählern müssen Sie klar machen, dass Sie die beste Wahl sind – mit einem Wahlprogramm, in dem Ihre Ziele deutlich werden. Benennen Sie klar die Probleme Ihrer Gemeinde und bieten Sie Lösungsvorschläge.

Nicht vergessen: die ”Feindbeobachtung”. Was steht in den Programmen der Konkurrenz? Sie müssen das Wahlvolk überzeugen, dass Ihre Strategie die richtige ist. Das schaffen Sie am besten persönlich - und durch geschickten Einsatz der Wahlkampfmittel.

Wahlkampf kommunal

Auch zu einem modernen Kommunalwahlkampf gehört immer noch: Plakate kleben, mit dem Tapeziertisch in der Fußgängerzone stehen und Klinkenputzen bei den Wählerinnen und Wählern Ihrer Gemeinde.

Um viele Menschen gleichzeitig anzusprechen, sollten Sie omnipräsent sein: im Lokalfernsehen, im Lokalradio und in der Lokalpresse. Nutzen Sie das Internet! Eine eigene Webseite aber auch die Sozialen Kanäle spielen eine zentrale Rolle: starten Sie einen Podcast, twittern Sie oder verwenden Sie Facebook, Instagram & Co zur Ansprache ihrer Wählerschaft.

Seien Sie sich dabei den unterschiedlichen Zielgruppen bewusst. So erreichen Sie bei Facebook inzwischen mehrheitlich ältere, bei Instagram, Twitch oder Snapchat hingegen vor allem jüngere Menschen.

Organisieren Sie Wahlkampfveranstaltungen, werben Sie in der Öffentlichkeit für Ihre Ziele!

  • Als Kandidatin oder Kandidat einer Partei hat man im Wahlkampf viele Vorteile: finanzielle Unterstützung, geschulte Redner, aufwändige Informationsstände oder auch Werbeartikel – selbstverständlich alles mit Parteilogo.
  • Kandidieren Sie für eine Wählergruppe, ist die finanzielle Unterstützung bestimmt etwas geringer – aber auf viele fleißige Helfer für Info-Stände können Sie auch hier zählen, und ein Logo sollte ebenfalls drin sein.
  • Als Einzelbewerberin oder Einzelbewerber ist das alles nicht einfach, aber wenigstens machen billige digitale Techniken heutzutage Wahlwerbung günstiger als bisher.

Sicher ist nur, dass Ihr finanzieller und persönlicher Einsatz befristet ist: Am Abend des Wahltages um 18.00 ist alles vorbei, die Wahllokale schließen. Jetzt erfahren Sie, ob sich die Anstrengung gelohnt hat.

Jetzt wird gezählt

Bei der Stimmauszählung öffnen die Wahlvorstände die Urnen und zählen, wer die meisten Stimmen hat. Vorher muss jeder einzelne Wahlzettel geprüft werden, ob er gültig ist. Die Stimmauszählung ist öffentlich, auch Sie können zusehen. Zu den persönlich abgegebenen Stimmen kommen dann noch die der Briefwähler. Ist alles gezählt, verkündet der Wahlvorsteher das Gesamtergebnis des Bezirks im Wahllokal und meldet es dem zuständigen Wahlleiter. Jetzt wird es spannend: Reicht es für Ihr Mandat?

Haben Sie nun Ihr Mandat - oder nicht?

Ist der Wahlbezirk ausgezählt, wissen Sie auch schon, ob Sie als Direktkandidat/in gewonnen haben und in den Gemeinderat einziehen.

Ansonsten wird es spannend: Denn bei einem Platz auf der Reserveliste kann es richtig lange dauern, bis feststeht, ob Sie es in den Gemeinderat geschafft haben oder nicht. Denn das zunächst verkündete Ergebnis ist vorläufig.

Und weil Bruchteile von Prozenten den Ausschlag geben können, steht erst mit dem offiziellen Endergebnis fest, wie viele Mandate jede Partei oder Wählergruppe für ihre Listenkandidaten bekommt. Dieses Endergebnis wird in der Regel einige Tage nach der Wahl verkündet.

Sie haben Ihr Mandat? Erstmal feiern – und dann auf zur Amtseinführung!

Sie haben es geschafft!

Gewinnen ist das Schönste! Nach wochenlanger, anstrengender Kleinarbeit sind Sie jetzt wichtige/r Mandatsträger/in in Ihrer Kommune. Glückwunsch!

Ämter und Schlüssel werden übergeben. Nach der Amtseinführung steht schnell die Arbeit im Vordergrund. Als Gemeinderat haben Sie nun fünf Jahre lang Zeit zu zeigen, dass Sie nicht nur für den Wahlkampf arbeiten können, sondern dass Sie Ihren Vertrauensjob zu Recht erhalten haben.