Hintergrund: Wahlorgane und -organisation
Kommunalwahlen sind mehrere Wahlen, die nur an einem gemeinsamen Tag stattfinden. Bei den Kommunalwahlen wird über die Bürgermeister- und Landratsämter sowie die Gemeinderäte, Bezirksvertretungen und Kreistage abgestimmt. Die Organisationskosten übernehmen die Städte und die Landkreise; sie sind auch verantwortlich für den Ablauf der Wahlen, der im Kommunalwahlgesetz geregelt ist.
Wahlleitung
An zentraler Stelle steht dabei die kommunale Wahlleitung: bei den Wahlen des Bürgermeisteramts, des Gemeinderates und der Bezirksvertretungen ist das der amtierende Bürgermeister bzw. die amtierende Bürgermeisterin, bei den Landrats- und Kreistagswahlen der amtierende Landrat bzw. die amtierende Landrätin.
Wenn diese selbst kandidieren, übernehmen die Aufgabe Beigeordnete - das sind leitende Verwaltungsbeamte, die nicht an der Wahl teilnehmen.
Wahlausschuss & Wahlbezirke
Die Wahlleiterinnen und Wahlleiter stehen einem Wahlausschuss vor, den die Gemeinde oder der Kreistag für ihr Wahlgebiet wählen. Der Wahlausschuss teilt den Landkreis spätestens sieben Monate, die Gemeinde spätestens acht Monate vor der Wahl in Wahlbezirke ein, und zwar in genau halb so viele, wie Kreistags- oder Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Deren Zahl richtet sich nach der Größe der Gemeinde.
Die Wahlbezirke können noch in einzelne Stimmbezirke unterteilt werden.
Wahllokal
Anschließend wird das Wahllokal, in der Regel ein öffentliches Gebäude wie eine Schule, bestimmt. Bei gleichzeitiger Gemeinde- und Kreistagswahl müssen die Stimmbezirke für beide Wahlen identisch sein.
In den Wahllokalen leitet am Wahltag ein Wahlvorstand von vier bis sieben Personen unter Leitung eines Wahlvorstehers die Wahl, die die kommunale Wahlleitung zuvor bestimmt hat – in der Regel, nachdem die Parteien im Rat oder Kreistag Kandidaten vorgeschlagen haben. Trotzdem ist es vor der Wahl oft mühsam, ausreichend Wahlvorstände und Wahlvorsteher zu finden: Die Aufgabe ist ehrenamtlich, Freiwillige aus der Bevölkerung sind hochwillkommen!
Briefwahlen
Für Briefwahlen bestimmt die Gemeinde extra einen eigenen Briefwahl-Vorstand und Briefwahl-Vorsteher.