Kommunalwahlen 2020

Funktion: Landrätin / Landrat

Die Landrätin oder der Landrat wird direkt gewählt – für fünf Jahre.

Hauptamtlich

Landrätinnen und  Landräte werden für ihre hauptamtliche kommunale Tätigkeit bezahlt – sie sind offiziell „Hauptverwaltungsbeamte/r“.

Zum Landratsamt gehört der Vorsitz im Kreistag: also das Vorbereiten der Sitzungen und deren Leitung, außerdem die ständige Unterrichtung des Kreistages über alles Wichtige. Die Landrätin / der Landrat ist im Kreistag "Mitglied kraft Gesetz" und hat Stimmrecht.

Leiten und Beaufsichtigen

Die Leitung der Kreisverwaltung, die Führung der Geschäfte und die rechtliche Vertretung des Kreises – all das gehört zu den Aufgaben des Landrates.

Zwei weitere wichtige Aufgaben: Die Landrätin oder der Landrat hat die allgemeine Aufsicht sowie bei bestimmten Themen wie beispielsweise Planung und Bauen die Sonderaufsicht über die kreisangehörigen Kommunen. Außerdem muss er oder sie die Landesregierung über alles landespolitisch Relevante im Landkreis informieren.