Funktion: Bürgermeister/in
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister einer Gemeinde muss doppelt arbeiten. Denn das Amt bringt zum einen den Vorsitz des Gemeinderates mit sich, außerdem aber die Leitung der Verwaltung. Diese Doppelbelastung wird immerhin durch eine Festanstellung kompensiert - als Hauptverwaltungsbeamte/r. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre.
Der offizielle Titel
Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister lautet der offizielle Titel des direkt gewählten Bürgermeisteramtes einer kreisfreien Stadt. Drei bis vier weitere stellvertretende Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kommen dazu, die aber nicht direkt, sondern vom Gemeinderat gewählt werden.
Vorsitz im Gemeinderat
Der Vorsitz im Gemeinderat ist ein wichtiges Amt der Gemeinde. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist "kraft Gesetz" auch Mitglied des Gemeinderats - mit Stimmrecht. Wenn es bei Abstimmungen der gewählten Ratsmitglieder im Rat unentschieden steht, gibt also die Stimme der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters den Ausschlag.
Der Vorsitz im Hauptausschuss des Gemeinderats, der die Arbeit der anderen Ausschüsse koordiniert, gehört ebenfalls zum Bürgermeisteramt.
Leitung der Verwaltung
Bürgermeisterin oder Bürgermeister sind in zweiter Funktion für die Ausführung der Ratsbeschlüsse zuständig. Dazu gehört die Aufsicht über die laufenden Geschäfte der Gemeinde, aber auch die persönliche Übernahme einzelner Aufgaben. Außerdem gehört zum Amt die Vertretung der Gemeinde in rechtlichen Dingen.
Natürlich muss die Bürgermeisterin/der Bürgermeister auch nach außen repräsentieren: Empfänge geben, Städtepartnerschaften einfädeln, verdiente Bürgerinnen und Bürger festlich ehren – auch das gehört zu den Amtsaufgaben.
Mehr Infos zum Bürgermeisteramt
Weitere Informationen zum Amt liefert ein ausführlicher Artikel von Andreas Kost aus dem Sammelband "Karrierechance Bürgermeister" - hier als PDF-Download erhältlich: