Kommunalwahlen 2020

Funktion: Bezirksvertretung

Bezirksvertretungen sind zusätzliche repräsentative Vertretungen, die es nur in den Stadtbezirken der kreisfreien Städte in NRW gibt. Kreisfreie Städte haben meistens über 100.000 Einwohner, eine große eigene Verwaltung, einen Oberbürgermeister und einen Gemeinderat. In diesen Städten ist das Stadtgebiet in mehrere Bezirke eingeteilt – zwischen drei und zwölf, ohne dass dabei aber Stadtviertel in mehrere Bezirke getrennt werden.

Zuständigkeiten

Die Bezirksvertretung ist unter anderem zuständig für den Unterhalt und die Ausstattung öffentlicher Einrichtungen wie Schulen im Stadtbezirk - und für kulturelle Angelegenheiten, sofern das nicht der Gemeinderat an sich zieht: der steht über der Bezirksvertretung.

In die Bezirksvertretung kann für fünf Jahre gewählt werden, wer bei den Kommunalwahlen auf der Bewerberliste einer Partei oder Wählergruppe steht, eine Einzelkandidatur ist nicht möglich. Die Bezirksvertretung wählt ihre Leitung – Bezirksvorsteherin oder Bezirksvorsteher – selber. Gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern hat die Leitung damit ein eher schwaches Mandat, da sie nicht direkt gewählt wurde.

Einzig berechtigt

Bezirksvorsteherin bzw.  Bezirksvorsteher ist die einzige Position in der Bezirksvertretung, der eine besondere Aufwandsentschädigung für die Arbeit zusteht.

Allerdings kann diese Regel auch für andere Posten in der Bezirksvertretung – etwa stellvertretende Leitung und Fraktionsvorsitz - ausgedehnt werden. "Einfache" Mitglieder der Bezirksvertretung erhalten eine monatliche Pauschale als Aufwandsentschädigung, mit der vor allem der Verdienstausfall ausgeglichen werden soll.