Nordrhein-Westfälische Integrationsgespräche

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Rechtliche Gleichstellung des Islam in Deutschland- warum und wie?

Typ:
Podiumsdiskussion - mit: Podiumsteilnehmer: Dr. Lale Akgün, MdB Volker Beck, MdB Dr. Heiner Bielefeldt, Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin Dr. Axel A. Köhler, Koordinierungsrat der Muslime, Köln Prof. Dr. Stefan Muckel, Lehrstuhl für Kirchenrecht, Universität Köln Prälat Karl Heinz Vogt, Katholisches Büro NRW Moderation: Werner Höbsch, Referat für interreligiösen Dialog, Erzbistum Köln
Datum:
3. Dezember 2007 18:30 Uhr bis 3. Dezember 2007 23:00 Uhr
Details:

Seitdem der Einfluss der muslimischen Minderheit in Deutschland wächst, beschäftigt sich die deutsche Öffentlichkeit mit Fragen zum Moscheebau, zum Kopftuch, zum koedukativen Sportunterricht, zum islamischen Religionsunterricht und zur Religionsfreiheit in mehrheitlich islamischen Ländern.

Die Religionsfreiheit ist durch eine Reihe von Gesetzen und Konventionen geschützt, u.a. durch Art. 4 GG und Art. 18 der Menschenrechtserklärung der UNO. Danach darf niemand aufgrund seiner religiösen Überzeugungen diskriminiert werden, insbesondere dürfen hieraus keine rechtlichen Nachteile erwachsen oder darf deswegen Zwang ausgeübt werden.

 

Werden Politik und Gesellschaft dieser Verfassungsnorm gerecht? Gewährt der deutsche Staat die grundgesetzlich verankerte Religionsfreiheit gegenüber den Muslimen in umfassender Weise? Nach welchen Kriterien können Grenzen der Religionsfreiheit gezogen werden? Ist die Religionsfreiheit und eine rechtliche Gleichstellung des Islam in Deutschland eine Voraussetzung für Integration und sozialen Frieden? Welche Erwartungen an die rechtliche Gleichstellung haben muslimische Verbände in Deutschland?

Beinhaltet die „Leitkultur“ schon eine Diskriminierung der muslimischen Minderheit in Deutschland?

Mit maßgeblichen Experten wollen wir zentrale Begriffe in einer der zukunftweisenden gesellschaftlichen Debatte zu klären versuchen.