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Ehrensache: So kannst Du Dich im Land NRW für Menschenrechte engagieren

Ob Klimaschutz, Bildungsgerechtigkeit oder Schutz für politisch Verfolgte auf der ganzen Welt: Hier findest Du Dein Engagement für Menschenrechte.

Ehrenamt und Menschenrechte: Das eine ist vom anderen nicht zu trennen. Hast Du Dir schon einmal überlegt, von wie vielen Grund- und Menschenrechten Du bereits dadurch Gebrauch machst, dass Du Dich für Themen engagierst, die Dir am Herzen liegen?

Niemand darf Dich hindern, Dir eine Tätigkeit frei auszusuchen, die Dir wichtig ist und die Dich mit Sinn erfüllt. Niemand darf Dich hindern, Dich mit anderen zu treffen, denen diese Themen ebenfalls wichtig sind, Dich mit ihnen auszutauschen und öffentlich auszudrücken. Niemand darf Dich hindern, über ehrenamtliche Tätigkeit auf die öffentliche Meinung und auf politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen.

Mit Klick auf diesen Link kommst Du noch einmal unseren Animationsclip zu Menschenrechten – und hier haben wir Dir das Grundgesetz bei der Bundeszentrale für Politische Bildung verlinkt. Schau doch mal nach, wie viele Grundrechte absichern, was sich eigentlich ganz selbstverständlich anfühlt. (Unten lösen wir auf.)

Also: Ohne Grundrechte kein Ehrenamt. Ohne bürgerschaftliches Engagement ist andererseits aber auch keine Gesellschaft denkbar, in der Grund- und Menschenrechte wichtig sind. Meinungs- und Versammlungsfreiheit entfalten ihren Sinn vor allem dort, wo Menschen von diesen Rechten oft und gern Gebrauch machen. In diesen Gesellschaften ist es Menschen im Allgemeinen wichtig, ihre Grund- und Freiheitsrechte gut zu schützen. Wenn Du Dich ehrenamtlich einbringst, stärkst Du die Gesellschaft – und auf diesem Weg auch die Grundrechte und unsere Demokratie.

    Wie findest Du Dein Ehrenamt zu Menschenrechten?

    Du hast eine ziemlich große Auswahl: Bei vielen Themen sind Menschenrechte zumindest berührt. Klimaschutz zum Beispiel hat seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 besondere verfassungsrechtliche Bedeutung, weil hier auf dem Spiel steht, ob jüngere Menschen ihre Grund- und Freiheitsrechte auch in der Zukunft noch ausüben können. Wenn Du auf diesen Link klickst, kommst Du auf die Seite des Bundesverfassungsgerichts mit der Mitteilung zu diesem Urteil.

    Bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung geht es praktisch immer darum, Ungleichheiten bei Menschenrechten abzubauen. Aber es gibt auch Menschen, die sich im Bildungsbereich für Menschenrechte einsetzen; etwa als Vorlesepaten, weil sie so bewusst einen Beitrag für Teilhabe und Bildungsgerechtigkeit leisten wollen. Bei der Wahl Deines Ehrenamtes kommt es also nicht so sehr auf das Thema, sondern auf Deine Haltung an; auf den Grund also, warum Du Dich in einem bestimmten Feld engagieren willst.

    Ideen gesucht? Du kannst Dich von den Freiwilligenagenturen in Nordrhein-Westfalen beraten lassen. Den Kontakt findest Du auf der Seite der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen, die sich mit Klick auf diesen Link öffnet.

    Wer setzt sich ganz klassisch für Menschenrechte ein?

    Es gibt natürlich auch eine Vielzahl von Organisationen und Initiativen, die sich im engeren Sinne für Menschenrechte einsetzen; die Regierungen und Gesellschaften beobachten, Berichte veröffentlichen und auf Missstände hinweisen. In Nordrhein-Westfalen gibt es zum Beispiel:

    • Amnesty International: Die Organisation ist die weltweit größte Bewegung für den Schutz von Menschenrechten. Rund 10 Millionen Menschen setzen sich gegen Folter, Misshandlung und politische Gefangennahme ein. In Deutschland wird Amnesty International vor allem dann laut, wenn Gesetzesvorhaben aus Sicht der Organisation zu einer Beschneidung von Grundrechten führen. Amnesty International hat viele lokale Gruppen. Auf dieser Seite von Amnesty International  kannst Du nach einer Ortsgruppe in Deiner Nähe suchen.
    • Gemeinsam für Menschenrechte: Hier geht es vor allem um Bildung zu Menschenrechten. Lokale Gruppen klären darüber auf, was Menschenrechte sind, warum sie auch in Ländern wie Deutschland gepflegt und geschützt werden müssen und wie sich das vor Ort besser erreichen lässt. Du kannst Dich einer bestehenden Gruppe anschließen oder eine eigene gründen. Auf der Seite der Initiative erfährst Du, wie das geht. Klick hier und Du gelangst direkt dorthin.
    • Eine Welt Netz NRW: Das Landesnetzwerk setzt sich für globale Gerechtigkeit ein – was auch mit NRW zu tun hat. Zum Beispiel geht es darum, dass die Behörden in NRW nur noch solche Materialien beschaffen, für deren Produktion nirgendwo auf der Welt Menschen ausgebeutet wurden. Welche Themen und Projekte es sonst noch gibt und wie Du mitmachen kannst, liest Du auf der Seite der Initiative, die Du hier erreichst.
    • Sozialverband VDK: Diese Organisation setzt sich für den Abbau sozialer Ungleichheit ein, ist aber auch eine der größten Gruppen in Nordrhein-Westfalen, die sich für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einsetzen. Du kannst Dich in einer der Ortsgruppe engagieren. Auf der Seite des VDK findest Du mehr. Klick hier, um dorthin zu gelangen.
    • Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit in NRW (IDA-NRW): Rassismus im Alltag sowie durch Behörden, Schulen oder Polizeibehörden ist in Deutschland eine verbreitete Gefährdung der Grund- und Menschenrechte. IDA-NRW setzt sich vor allem für rassismus- und antisemitismuskritische Bildungsarbeit ein. Die Organisation hat sich 1994 als Reaktion auf den rassistischen Brandanschlag von Solingen gegründet, bei dem fünf Menschen ums Leben kamen. Auf der Seite von IDA-NRW findest Du mehr zu den Projekten und Möglichkeiten, mitzumachen. Dafür kannst Du hier klicken.

    Auflösung:

    Die im deutschen Grundgesetz garantierten Grundrechte dienen in erster Linie dazu, Eingriffe des Staates abzuwehren. Sie verpflichten den Staat aber auch, für den Schutz dieser Rechte einzutreten und, seltener, auch bestimmte Leistungen zu erbringen. Das Grundgesetz spielt damit in fast allen Situationen des öffentlichen Lebens eine Rolle. Wenn Du Dich engagierst, sind vor allem folgende Artikel wichtig: 

    • Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 zusammen mit Art. 1 GG): Du hast ein Recht auf freie Entfaltung Deiner Persönlichkeit – und das garantiert Dir auch, dass Du entscheidest, was Dir wichtig ist und wie Du Dich im Rahmen der Rechtsordnung dafür einsetzt.
    • Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG): Hieraus ergibt sich mit Blick auf ein Engagement unter anderem, dass der Staat Menschen bei ihrem Engagement nicht grundlos gegenüber anderen Menschen in einer vergleichbaren Situation benachteiligen darf.
    • Gewissensfreiheit (Art. 4 GG): Es steht Dir frei, Deine Überzeugungen über ehrenamtliches Engagement zu entwickeln und Dich zu Ihnen zu bekennen.
    • Meinungsfreiheit (Art. 5 GG): Du darfst Deine Überzeugungen öffentlich äußern, on- und offline.  Allerdings darfst Du damit nicht gegen Strafrecht verstoßen, also etwa andere beleidigen oder  herabwürdigen. Meinungsfreiheit heißt außerdem nicht, dass Du Tatsachen frei erfinden darfst. Dass Dir ein Gesetz verbietet, den Holocaust zu leugnen, schränkt also nicht Deine Meinungsfreiheit ein.
    • Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG): Hier ist Dein Recht geschützt, dass Du Deine Meinung zusammen mit anderen im öffentlichen Raum kommunizieren und Dich darüber austauschen darfst, zum Beispiel bei einer Demonstration.
    • Vereinsfreiheit (Art. 9 GG): Hier steht Dein Recht, Dich Vereinen und Gesellschaften anzuschließen oder selber welche zu gründen, um Dich dauerhaft für Deine Ziele zu engagieren.  
    • Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG): Worüber Du im Rahmen Deines Engagements mit wem kommunizierst, geht den Staat nichts an. Allerdings gibt es Einschränkungen, etwa wenn es darum geht, Straftaten zu begehen.