Für Erstwählerinnen und Erstwähler
Einleitungstext
Zweitstimme, Überhangmandat, Landesliste – bei den Begriffen raucht nicht nur Erstwählerinnen und Erstwählern der Kopf. Wir helfen Dir, den Überblick über alles Wichtige zur Landtagswahl in NRW zu behalten. So wird Wählen kinderleicht!
In unserem Erstwähler:innen-Check klären wir die häufigsten Fragen, die sich – nicht nur bei der ersten – Wahl stellen.
Anschließend kannst du Dein neues Wissen direkt mit unserem Quiz zur Landtagswahl überprüfen.
Wir bedanken uns bei den Schülerinnen und Schülern der Q2 der Offenen Schule Köln für ihre Anregungen zum Inhalt dieser Seite.
Erstwähler:innen-Check
Bei der Landtagswahl am 15. Mai 2022 kann man zwei Stimmen abgeben: Eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Erststimme
Mit der Erststimme wählst Du eine bestimmte Person: die Direktkandidatin oder den Direktkandidaten Deines Wahlkreises. Meistens gehören die Kandidatinnen und Kandidaten einer Partei an; manche sind aber auch parteilos. Die Kandidatinnen und Kandidaten eines Wahlkreises treten gegeneinander an. Wer die meisten Stimmen bekommt, gewinnt die Wahl und zieht mit einem Direktmandat in den Landtag ein.
Da es 128 Wahlkreise in Nordrhein-Westfalen gibt, ziehen durch die Erststimmen 128 Abgeordnete in den Landtag ein und zwar aus allen Regionen des Landes.
Zweitstimme
Bei der Zweitstimme kannst Du dich für eine der Parteien entscheiden, die zur Wahl zugelassen sind. Du wählst also keine konkrete Person, sondern eine Partei.
Welche Personen der Partei über die Zweitstimme in den Landtag einziehen, entscheidet sich über die Landesliste. Diese legt jede Partei im Vorfeld fest. Sie entscheidet darüber, welche Parteimitglieder vorrangig in den Landtag ziehen sollen.
Die Verteilung der Zweitstimmen auf die Parteien bestimmt die Mehrheitsverhältnisse im Landtag. Allerdings fallen erstmal alle Stimmen für die Parteien weg, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten haben. Diese „Sperrklausel“ oder auch „Fünf-Prozent-Hürde“ soll eine zu starke Zersplitterung des Landtags verhindern. Für die verbleibenden Zweitstimmen gilt: Hat die Partei bei diesen einen Anteil von 25%, stehen ihr auch 25% der Sitze im Landtag zu.
Jede Stimme zählt! Das hört man im Wahlkampf oft. Aber wie ausschlaggebend kann eine einzige Stimme denn bei so vielen Wählerinnen und Wählern schon sein?
Eine Stimme kann den Unterschied machen, ob eine Partei oder Koalition über den einen entscheidenden Sitz zur Mehrheit im Landtag verfügen wird. Auch kann es genau Deine Stimme sein, die einer kleinen Partei über die 5-Prozent-Hürde hilft und es ihr ermöglicht, die Landespolitik mitzugestalten.
Wie knapp es werden kann, hat die Landtagswahl im Saarland am 27. März 2022 gezeigt: Die Grünen erhielten 4,99502 % der abgegebenen Zweitstimmen und zogen somit nicht in den saarländischen Landtag ein. Es fehlten nur 23 Stimmen.
Warum auch bei den Erststimmen eine einzelne Stimme den Unterschied machen kann, erklärt Dir unser einminütiger Clip "Welches Gewicht hat meine Stimme?".
Der Landtag besteht aus den 128 Kandidatinnen und Kandidaten, die in Ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten haben. Durch die Zweitstimmen kommen noch mindestens 53 Abgeordnete über die Landeslisten der Parteien hinzu. Darüber hinaus sind Überhang- und Ausgleichsmandate möglich.
Beispiel
Der Landtag NRW hat grundsätzlich 181 Abgeordnete. Die Partei A stellt aufgrund ihres Ergebnisses bei den Zweitstimmen 25 % der Abgeordneten, also 45 Abgeordnete. Zunächst wird geschaut, wie viele Direktmandate die Partei durch die Erststimmen erhalten hat. Gehen wir davon aus, dass 40 Direktkandidatinnen und Direktkandidaten über die Erststimme in den Landtag eingezogen sind, kommen noch 5 weitere Abgeordnete über die Landesliste hinzu. Hier geht man einfach die Landesliste der Partei A von Nummer 1 absteigend herunter. Personen, die ein Direktmandat erhalten haben, werden übersprungen. Dies macht man so lange, bis 5 Personen von der Landesliste ausgewählt sind. Sie ziehen auch in den Landtag, obwohl sie kein Direktmandat gewonnen haben.
Wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält, als ihnen verhältnismäßig nach den Zweitstimmen zustehen würde, spricht man von Überhangmandaten.
Beispiel:
Partei B gewinnt bei den Erstimmen 50 Direktmandate. Bei den Zweitstimmen erhält sie 25 %. Damit stehen ihr eigentlich nur 45 Sitze im Landtag zu. Die 5 weiteren Sitze nennt man Überhangmandate.
Damit das Verhältnis der Sitzverteilung weiterhin den Ergebnissen der Zweitstimmen entspricht, müssen nun auch alle weiteren Parteien mehr Sitze bekommen. Diese werden Ausgleichsmandate genannt. Jede Partei erhält so viele Ausgleichsmandate, bis die Mehrheitsverhältnisse wieder dem Wahlergebnis der Zweitstimmen entspricht. Dadurch erhöht sich auch die Gesamtzahl der Abgeordneten im Landtag.
Bei der letzten Landtagswahl am 14. Mai 2017 gab es 6 Überhangmandate, die zu 12 Ausgleichsmandaten geführt haben. Deshalb besteht der Landtag in der 17. Wahlperiode aus 199 Abgeordneten.
Rechtzeitig vor der Wahl erhält jede Person, die wählen darf, von seiner Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung. Auf dieser steht die Adresse des Wahllokals, in dem man wählen kann. Die meisten Städte haben mehrere Wahllokale über das gesamte Stadtgebiet verteilt, damit alle zu Fuß wählen gehen können.
Meistens befinden sich die Wahllokale in öffentlichen Gebäuden, z. B. in einer Schule oder in einem Rathaus. Vor Ort hängen Schilder, die einem den Weg zum richtigen Raum zeigen. Manchmal sind mehrere Wahllokale im selben Gebäude. Hier hilft ein Blick auf die Wahlbenachrichtigung. Die Wahllokale haben alle eine Nummer, die sowohl auf der Wahlbenachrichtigung als auch auf den Schildern im Wahllokal steht.
Möchte man in einem anderen Wahllokal oder per Briefwahl wählen, muss man einen Wahlschein beantragen. Das Formular hierfür bekommst Du zusammen mit der Wahlbenachrichtigung. Auch mit dem Wahlschein kann man nur in Wahllokalen wählen, die im selben Wahlkreis sind. Manche Städte bestehen auch aus mehreren Wahlkreisen.
Mit diesem Wahlschein kann man auch ganz bequem von zu Hause wählen – per Briefwahl. Wie genau das funktioniert, erklärt Dir unser Animationsclip.
Im Wahllokal kann man am Tag der Wahl zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr wählen gehen. Man braucht hierfür nur seine Wahlberechtigung und – wenn man in einem anderen Wahllokal wählt – den Wahlschein. Im Einzelfall muss der Personalausweis vorgelegt werden. Mit diesem kannst Du auch wählen, falls Du Deine Wahlberechtigung verloren haben solltest.
Achtung: Wenn Du einen Wahlschein beantragt hast und doch in Deinem eigentlichen Wahllokal wählen möchtest, musst Du auch Deinen Wahlschein mitbringen. Das liegt daran, dass alle Personen, die einen Wahlschein beantragt haben, eine Markierung im Wählerverzeichnis erhalten und nur gegen Abgabe des Wahlscheins wählen dürfen. Hierdurch wird sichergestellt, dass niemand zweimal wählt – z. B. einmal in seinem eigentlichen Wahllokal und dann ein zweites Mal mit Wahlschein in einem anderen Wahllokal.
Wegen der Infektionsgefahr solltest Du zudem an einen Mund-Nasen-Schutz denken und Deinen eigenen Kugelschreiber mitbringen. Solltest Du keinen Stift dabeihaben, bekommst Du einen vor Ort.
Wenn Du Deinen Personalausweis oder Deine Wahlbenachrichtigung im Wahllokal vorzeigst, bekommst Du einen Stimmzettel. Mit diesem gehst Du alleine in die Wahlkabine. Dort kannst Du zwei Kreuze – eins rechts und eins links – machen. Anschließend musst Du den Stimmzettel so falten, dass man die Kreuze nicht sehen kann.
Den gefalteten Stimmzettel wirfst Du dann in die Wahlurne. Diese steht bei den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern.
Geschafft – Du hast gewählt!
Der Stimmzettel ist zweigeteilt: Links befinden sich die Personen, die sich für die jeweilige Partei als Direktkandidat oder Direktkandidatin wählen lassen möchten. Hier kannst Du einer bestimmten Person eine Stimme geben („Erststimme“). Manche Parteien haben nur in einzelnen Wahlkreisen Direktkandidatinnen und Direktkandidaten, sodass die Ankreuzmöglichkeiten auf der linken Spalte in der Regel weniger sind als rechts.
Auf der rechten Hälfte kannst Du Deine Stimme für eine Partei abgeben („Zweitstimme“). Die rechte Spalte ist bei der Landtagswahl 2022 in blauer Schrift. Über die Landesliste der Partei entscheidet sich dann, wer aufgrund der abgegebenen Stimmen auf der rechten Stimmzettelseite in den Landtag einziehen wird. Wie genau das funktioniert, erfährst Du bei unserer ersten Frage im Erstwahlcheck „Was sind Erst- und Zweitstimme?“.
Man darf in jeder Spalte maximal ein Kreuz machen. Ist in einer Spalte mehr als ein Kreuz, wird die Stimme dieser Spalte ungültig. Dies liegt daran, dass bei der Auszählung nicht erkennbar ist, wen Du wählen wolltest.
Wenn Du dich vertan hast, kannst Du entweder um einen neuen Stimmzettel bitten oder das falsche Kreuz deutlich als falsch kennzeichnen – z. B., indem Du es durchstreichst. Um ganz sicherzugehen kannst Du neben das richtige Kreuz noch einen Pfeil oder „gilt“ schreiben. Wichtig ist, dass für die Wahlhelfenden klar erkennbar ist, wen Du wählen wolltest.
Du kannst auch nur in einer Spalte Deine Stimme vergeben. Diese wird dann ganz normal gezählt. Die Stimme in der anderen Spalte gilt als nicht abgegeben.
Direkt nach der Schließung der Wahllokale um 18 Uhr wird eine erste Wahlprognose veröffentlicht. Hierzu werden über den ganzen Tag wählende Personen nach ihrer Stimmabgabe in ausgewählten Wahllokalen befragt. Das Ergebnis dieser Prognose erfolgt also aus Umfragen und nicht aus ersten Auszählungen.
In den Wahllokalen beginnt um 18 Uhr die Auszählung der Stimmen durch die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese geben – nach sorgfältiger Prüfung – das Ergebnis zunächst an den Kreiswahlausschuss weiter. Dort werden die Ergebnisse aus allen Wahllokalen des Wahlkreises gebündelt und bekanntgegeben. Durch die unterschiedliche Auszählgeschwindigkeit der Wahllokale bekommen wir fortlaufend neue Hochrechnungen zu sehen.
Die Kreiswahlleitung muss schließlich noch das Ergebnis an die Landeswahlleitung weiterleiten. Dort wird noch einmal alles überprüft, ehe in der Wahlnacht das vorläufige Endergebnis der Landtagswahl verkündet wird. Außerdem wird hier auch die endgültige Sitzverteilung des neuen Landtags berechnet. Das amtliche Endergebnis wird nach erneuter Prüfung einige Tage nach der Wahl bekanntgegeben.
Am Wahlabend kannst Du Dich entweder auf der Website des Landeswahlleiters über das Wahlergebnis informieren oder Du verfolgst die Berichterstattung in den Medien.
Jede Partei hat bestimmte Themen, für die sich besonders einsetzt. Die Meinungen bei den einzelnen Themen können dabei unter den verschiedenen Parteien stark abweichen. Schwerpunkte und Ansichten finden sich in den einzelnen Wahlprogrammen der Parteien wieder.
Um herauszufinden, welche Partei am ehesten Deine eigenen Ansichten repräsentiert, lohnt sich ein Blick auf die Websites der einzelnen Parteien. Hier findest Du auch das jeweilige Wahlprogramm. Für einen ersten Überblick zu bestimmten Themen bietet der Wahl-O-Mat eine gute Hilfestellung.
Auf den Websites der Parteien findest Du bei den einzelnen Ortsgruppen auch Veranstaltungen in Deiner Nähe, auf denen Du mit den Kandidatinnen und Kandidaten sowie anderen Parteimitgliedern in den direkten Austausch gehen kannst.