Leere Wohnungen und der Art 14 GG
Recht haben - an der Bordsteinkante
Teil 7/11: Leere Wohnungen und der Art 14 GG
Mit meinem Eigentum kann ich doch machen, was ich will? Nicht ganz! Denn Eigentum verpflichtet auch - so steht es im Grundgesetz. Eigentum soll immer auch dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Passen dazu leer stehende Wohnungen, die von ihren Eigentümern nicht vermietet werden? Reporterin Sonja Leister hat an der Bordsteinkante nachgefragt!
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Filmographische Angaben
Dokumentation
Deutschland, 2007
Schlagworte:
Demokratie,
Gesellschaft,
Recht/Grund- und Menschenrechte
02:20 Minuten