Was macht ein Integrationsrat?
Kommunalpolitik kurz erklärt
Teil 8/10: Was macht ein Integrationsrat?
Ein Integrationsrat soll sicherstellen, dass die Interessen der Einwohnerschaft mit Einwanderungshintergrund bei politischen Entscheidungen berücksichtigt werden.
Unser Clip aus der Reihe „Kommunalpolitik kurz erklärt“ gibt in knapp einer Minute einen Einblick in die Aufgaben eines Integrationsrates.
Integrationsrat nach § 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Für Gemeinden, die mindestens 5.000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner haben, ist die Bildung eines Integrationsrates verpflichtend. Gibt es mindestens 2.000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, muss ein Integrationsrat gebildet werden, wenn dies von mindestens 200 Wahlberechtigten beantragt wird. In allen anderen Gemeinden ist die Bildung eines Integrationsrates freiwillig.
Um wahlberechtigt zu sein, muss man mindestens 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten und mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl seine Hauptwohnung in der Gemeinde haben. Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- nicht Deutsche oder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
- Besitz einer ausländischen Staatsangehörigkeit
- deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung
- Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (bei Geburt als Kind ausländischer Eltern)
Nicht wahlberechtigt sind Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen EU- oder EWR-Staates oder die vom Vereinigten Königreich Großbritanniens und Nordirlands besitzen sowie Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden.
Wählbar sind alle volljährigen wahlberechtigten Personen sowie alle Bürgerinnen und Bürger, die sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Parallel zur Ratswahl werden die Mitglieder des Integrationsrates in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für dieselbe Dauer wie die Ratsmitglieder nach Listen oder als Einzelbewerber gewählt.
Weitere Mitglieder des Integrationsrates werden vom Gemeinderat aus seiner Mitte gestellt. Die Anzahl der Ratsmitglieder muss geringer sein als die der gewählten Mitglieder.
Mehr Informationen und eine Auflistung aller Integrationsräte in NRW gibt es auf der Website des Landesintegrationsrates NRW [https://landesintegrationsrat.nrw/ueber-uns-2/integrationsraete/].
Stand: April 2022
Das Video auf unserem YouTube-Kanal
Filmographische Angaben
Animationsfilm
Deutschland, 2021
Produktion: General-Anzeiger Bonn
Schlagworte:
Migration und Integration,
Politisches System,
Wahlen und Beteiligung